Hinweise für gewerbliche Kunden

Das Magazin "Moinsen #dörpfluencer" wird in Kooperation mit den zwei Unternehmensverbänden IHHG Lohne und der Werbegemeinschaft Wietmarschen herausgegeben. Daher können grundsätzlich nur Mitglieder der Verbände gewerblich werben.

 

Ausnahmen stellen lediglich folgende Akteure dar:

  • Kommunale Versorgungsbetriebe 
  • Kommunikationsanbieter (Netzanbieter etc.)
  • Kommunale Einrichtungen (VHS, Touristik, Musikschule usw.)
  • Krankenkassen (gesetzlich)
  • Akteure, die im Interesse der beiden Unternehmensverbände etwas bewerben möchten (nach Absprache)

Auf der Titelseite können nur Mitglieder einer der beiden Verbände zu besonderen Anlässen werben und jedes Mitglied pro Jahr höchstens zwei Mal. 

 

Veranstaltungshinweise etc. können Vereine als bezahlte Anzeige inserieren (siehe Preisliste).

 

Werbekunden haben die Möglichkeit, bei entsprechenden Veranstaltungen, Jubiläen, Sonderaktionen etc. einen zusätzlichen Pressetext einzureichen. Der Herausgeber hält sich vor, diese Texte zu korrigieren, zu kürzen oder ggf. nicht zu veröffentlichen. Grundsätzlich sollen Presseberichte von Firmen nur mit aufgenommen werden, wenn sie Mitglied in einer der beiden Unternehmensverbände sind. Ausnahmen könnten Sponsoring-Projekte von sozialen und ehrenamtlichen Einrichtungen und Vereinen sein, für welche mindestens die Hälfte der Sponsoren in einer der beiden Unternehmensverbände Mitglied sind. Eine weitere Ausnahme kann sein, wenn der Pressebericht für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wietmarschen interessant ist und es sich bei den Unternehmen um keine Konkurrenz zu den Mitgliedern der beiden Unternehmensverbände handelt.

 

Ziel ist es, die regionalen Kompetenzen zu bündeln sowie ein attraktives Magazin für die komplette Gemeinde Wietmarschen zu erstellen, mit welchem sich sowohl die regionalen Unternehmen als auch die Leserschaft identifizieren können.