Presseberichte für das Magazin

Was ist zu beachten beim Einreichen von Pressetexten 
für das neue Magazin „Moinsen #dörpfluencer“?

 

Mit der Herausgabe des neuen Regionalmagazins „Moinsen #dörpfluencer“ gibt es viele Neuerungen. Damit sich die Vereine, Verbände und alle weiteren regionalen Akteure darauf einstellen können, möchte die IHHG Lohne, die Werbegemeinschaft Wietmarschen und der CHEESE PRESS Verlag als Herausgeber auf einiges Allgemeines hinweisen.

  1. Grundsätzlich werden kostenlose Presseberichte für Vereine, Gruppen, Parteien etc. nur als Texte ggf. mit (unbearbeiteten, nicht mit Texten und Grafiken etc. veränderten) Bildern veröffentlicht. Hieraus ergibt sich beispielsweise, dass Veranstaltungshinweise von Vereinen nicht als Plakat kostenlos aufgenommen werden, sondern dass das Redaktionsteam die Inhalte aus den eingereichten Plakaten in einen Pressetext zusammenfasst. Eine Ablichtung von Logos ist nicht vorgesehen.
  2. Alle Texte werden in neutraler Form in den gestalterisch vorgegebenen Satzspiegel des Magazins gesetzt, so dass eingereichte Pressemitteilungen ggf. umgeschrieben werden. Somit werden auch direkte Ansprachen der Leser, wie „Wir freuen uns auf Ihren Besuch!“ oder „Sei dabei beim …“ nicht mit aufgenommen, sondern neu formuliert (hier z. B. „Der Veranstalter wünscht sich eine gute Beteiligung.“ oder „Alle Interessierten sind herzlich eingeladen“). Auch eine Kürzung oder Ergänzung der Pressetexte hält sich der Herausgeber vor. Eine Aufnahme von Pressetexten zu einem bestimmten Zeitpunkt und in vollem Umfang wird nicht garantiert. Es wird natürlich angestrebt, z. B. Veranstaltungshinweise oder Berichte zu bestimmten Fristen vor den jeweiligen Terminen zu veröffentlichen und möglichst viele Texte mit in den Ausgaben unterzubringen. Es kann jedoch immer mal passieren, dass Berichte noch herausgenommen oder verschoben werden müssen, da der Herausgeber auf kurzfristige Veränderungen und Gegebenheiten Rücksicht nehmen muss.
  3. Des Weiteren können nur Presseberichte von Unternehmen mit aufgenommen werden, welche Mitglied in einem der beiden Unternehmensverbände IHHG und WGW sind. Ausnahmen könnten Sponsoringprojekte von sozialen und ehrenamtlichen Einrichtungen und Vereinen sein, für welche mindestens die Hälfte der Sponsoren in einem der beiden Unternehmensverbände Mitglied sind. Dieses betrifft damit natürlich auch unter Umständen die Vereine aus der Gemeinde Wietmarschen, die etwas gespendet bekommen haben. Eine weitere Ausnahme kann hier sein, wenn der Pressebericht für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wietmarschen interessant ist und es sich bei den Unternehmen um keine Konkurrenz zu den Mitgliedern der beiden Unternehmensverbände handelt. Hiermit sind in erster Linie Berichte von kommunalen Ver- und Entsorgern sowie anderen kommunalen Einrichtungen gemeint. Werbekunden haben die Möglichkeit, bei entsprechenden Veranstaltungen, Jubiläen, Sonderaktionen etc. einen zusätzlichen Pressetext einzureichen.
  4. Aus den Überschriften soll – insbesondere bei Vereinsnachrichten – nach Möglichkeit zu erkennen sein, von welchem Verein etc. der Text kommt, damit diese den Vereinsmitgliedern und Vereinsinteressierten etc. „schnell ins Auge fallen“.
  5. Ziel ist es, dass im neuen Magazin ein möglichst mengenmäßig ausgewogenes Verhältnis der Texte aus den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Wietmarschen erreicht wird.
  6. Analog zur bisherigen Seite „Sieben“ des Lohner Echos soll eine Möglichkeit geschaffen werden, wo private Dankesanzeigen, wie z. B. Jubiläen, Glückwünsche etc. platziert werden können. Diese Rubrik soll „Moinsen-Seite“ heißen, auf welcher in Form einer Pinnwand derartige Anzeigen gesetzt werden und ist pro Ausgabe auf eine Seite begrenzt.
  7. Für private Kleinanzeigen wird ebenfalls eine Art Pinnwand geschaffen. Dort werden ausnahmslos nur Anzeige von Privatpersonen und für private Zwecke mit aufgenommen. Angebote, die eine Konkurrenz zu denen der Mitglieder der zwei Unternehmensverbände darstellen oder auf einen gewerblichen Umsatz abzielen, sowie gewerbliche Stellenangebote oder gewerbliche Vermietungen etc. werden dort nicht mit aufgenommen.

Wichtigstes Ziel ist mit der Zusammenlegung der zwei bisherigen Magazine „Lohner Echo“ und „Wietmarscher Anzeiger“, die regionalen Kompetenzen zu bündeln sowie ein attraktives Magazin für die komplette Gemeinde Wietmarschen zu erstellen, mit welchem sich sowohl die regionalen Unternehmen sowie die Leserschaft identifizieren können. Natürlich muss sich die Abwicklung – besonders in der Anfangsphase – erst bei allen Akteuren einspielen, dennoch sollten bei der Abgabe von Pressetexten die zuvor genannten Punkte berücksichtigt werden.

 

Möglichkeit, gestaltete Anzeigen zu schalten

Vereine und Verbände, die neben einem Pressetext noch eine weitere Werbung im Magazin haben möchten, können eine entsprechende Anzeige aufgeben. Die Anzeigenpreise sind den Mediadaten auf der Website www.moinsen-magazin.de zu entnehmen.

 

Wohin müssen die Pressetexte gesandt werden?

Ansprechpartner für Pressemitteilungen ist für den Raum „Wietmarschen“ der

CHEESE PRESS Verlag
Am Markt 2, 49835 Wietmarschen
Tel. 05925 202030
E-Mail: wietmarschen@moinsen-magazin.de.

 

Für den Raum „Lohne“ nimmt
Steffi Harms (>>Steffi Harms – einfach.online.sichtbar)
Wieselweg 6, 49835 Wietmarschen-Lohne
Tel. 05908 919855
E-Mail: lohne@moinsen-magazin.de

die Pressetexte entgegen. Damit Texte nicht doppelt eingegeben werden müssen, ist eine Übersendung von Pressetexten per E-Mail erwünscht.

 

Ansprechpartner für alle gewerblichen Anzeigen ist der CHEESE PRESS Verlag.


Die Erläuterungen zu den Pressetexte gibt es hier als Download

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Was ist zu beachten bei Pressetexten?
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